Digitale Punkte und Geschenk- und Arbeitgebergutscheine

Die Punktekarte unser Bonussystem
Die Leistungsgemeinschaft Wangen bietet ab März 2024 die Möglichkeit die beliebten Wangener Punkte digital zu sammeln.

Die Geschenkgutscheine
Mit unseren Geschenkgutscheinen haben Sie immer das passende Geschenk für jeden Anlass. Jetzt in verschiedenen Geschäften einlösbar.

Der Arbeitgebergutschein
steuerfreie Sachbezüge. Ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Einlösbar bei vielen unserer Händler in Wangen.

Wir freuen uns, Ihnen eine für Sie hervorragende Möglichkeit vorstellen zu dürfen, die sowohl Ihrem Unternehmen als auch Ihren Mitarbeitern zugutekommt!
Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen klargestellt, dass Arbeitgeber Tank- und Geschenkgutscheine bis zu einem Wert von 50,00 Euro pro Monat steuerfrei an ihre Mitarbeiter überlassen können. Diese Regelung bietet eine fantastische Gelegenheit, unbürokratisch und ohne Risiko eine zusätzliche Motivation zu schaffen.
Das Plus für Ihr Unternehmen:
Regelmäßige Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung bis zu 12-mal im Jahr.
Steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug bis zu 50,00 Euro pro Monat.
Auch Minijobber (bis 520,00 Euro) profitieren von dieser Regelung.
Das Plus für Ihre Mitarbeiter
Mehr Kaufkraft – bis zu 600,00 Euro mehr Netto im Jahr!
Einlösen in über 50 Mitgliedsbetrieben unserer Leistungsgemeinschaft Handel und Gewerbe Wangen e.V., direkt an der Kasse!
Um von diesen Vorteilen zu profitieren, haben wir speziell für Arbeitgeber um einen Gutschein-Service erweitert. Durch das beiliegende Bestellformular können Sie ganz einfach die gewünschte Anzahl an digitalen Gutschein-Karten bestellen. Diese Karten können monatlich mit bis zu 50 Euro als steuerfreier Sachbezug aufgeladen werden und in verschiedenen Beträgen bei unseren Mitgliedsbetrieben eingelöst werden.
Der große Vorteile auch für Sie, Sie haben keinen weiteren Verwaltungsaufwand. Die Aufbuchung erfolgt automatisch so lange und so hoch wie sie es festlegen. Die Abrechnung erfolgt monatlich über uns.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass dies kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang ist, und Sie lediglich entsprechende Aufzeichnungen im Lohnkonto des Mitarbeiters vornehmen müssen (s. LStDV § 4 Abs.2). Selbstverständlich haben wir den Sachverhalt bereits mit dem Finanzamt Wangen geklärt.
Nutzen Sie dieses Drei-Gewinner-Modell, das Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den lokalen Handel unterstützt, und bleiben Sie dabei optimistisch!
Wir freuen uns darauf, Sie bei der Umsetzung zu unterstützen.
Für ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung.
Leistungsgemeinschaft Handel und Gewerbe e.V.