Parken in Wangen
In Wangen finden Sie eine Vielzahl öffentlicher Parkplätze. Unsere Karte mit Parkmöglichkeiten können Sie auch als PDF-Datei herunterladen:
https://www.wangen.de/buerger/leben-in-wangen/verkehr-und-mobilitaet/parken
Um Missverständnisse gleich vorneweg zu beseitigen: Man braucht keine Vignette um in Wangen Parken zu können.
Hier finden Sie auch alle Informationen zu den Parkgebühren und was es mit der Parkvignette auf sich hat.
Das Angebot an Parkplätzen in Wangen im Allgäu ist vielfältig und umfangreich. Fast 2.000 Parkplätze stehen Bürgern, Gästen und Pendlern zur Verfügung. Ab dem 01. Januar 2022 gilt in der Stadt Wangen eine neue Gebührenordnung auf den Parkplätzen in der Kernstadt und in deren Umfeld. Hier informieren wir Sie über die alle Veränderungen, die damit einhergehen.
Was verändert sich im Zusammenhang mit dem Parken auf öffentlichen Plätzen ab 1. Januar 2022?
Fast alle Parkplätze in Wangen sind künftig gebührenpflichtig – mit Ausnahme des P 18 und der Park & Ride-Plätze an der Zeppelinstraße.
Warum kostet das Parken jetzt überall Gebühren?
Die Stadt ist angewiesen, nach dem Verursacherprinzip vorzugehen. Im Falle von Parkplätzen heißt es, dass sie einen Beitrag für die Nutzung erhebt. Die Stadt sorgt für die Anlage sowie den Unterhalt der Parkplätze und räumt im Winter den Schnee.
Welche Gebühren sind festgelegt?
Die Parkgebühr in der Gebührenzone 1 (in der Altstadt und in unmittelbarer Nähe) beträgt pro Stunde 1,20 Euro. Die Parkgebühr in der Gebührenzone 2 beträgt pro Stunde 1 Euro. Die Parkgebühren in der Gebührenzone 3 können ausschließlich über die Vignette entrichtet werden.
Braucht man eine Vignette, um in Wangen parken zu können?
Nein, Tagesbesucher finden Parkplätze rund um die Altstadt, auf denen wie bisher am Automaten oder per Handyparken bezahlt werden kann. Zu beachten ist ab 1.1. 2022, dass alle Parkplätze an der Altstadt (auch der P14) eine Gebühr kosten.
An wen richtet sich das Angebot einer Vignette und was kostet sie?
Die Vignette richtet sich in erster Linie an Pendler. Bei einem Vignetten-Jahrespreis von 100 Euro kostet das Parken pro Tag (bei einer Fünf-Tage-Woche, minus 30 Tage Urlaub) 0,45 Euro. Der Erwerb einer Vignette garantiert keinen Parkplatz. Wer die Vignette erst später im Jahr braucht, zahlt auch weniger dafür: Ab dem 1. April 80 Euro, ab dem 1. Juli 60 Euro und ab dem 1. Oktober 40 Euro.
Auf welchen Parkplätzen gilt die Vignette?
Es gibt Parkplätze, die ausschließlich mit der Vignette genutzt werden können. Das sind Stadthalle (P3), Jahnstraße (P4), Kanalweg (P5 und Längsparker), Stadion (P7), Im Niederdorf (P8), Im Ebnet (P9, ohne Längsparker), Kneippweg, Bahnhofstraße (Adlergebäude) und Weißgerberweg.
Es gibt aber auch Parkplätze, auf denen das Parken mit Vignette und direktem Bezahlen am Automaten und per Handy möglich ist. Es sind folgende Parkplätze: Argencenter (P15), Aumühleweg (P2), Scherrichmühlweg (P14) und Scherrichmühlweg (gegenüber Sport Jakob).
Hier finden Sie einen Übersichtsplan zum Download.
Ab wann gilt die neue Regelung und zu welchen Zeiten?
Die neue Regelung gilt ab 2022. Das heißt auch: Wo bis zum 31.12.2021 Parkgebühren anfallen, müssen sie auf jeden Fall entrichtet werden. Die Vignette ist auch erst ab 2022 gültig. Die Gebührenpflicht gilt montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 14.
Kann ein Arbeitnehmer die Vignette von der Steuer absetzen?
Die Kosten für die Vignette stellen keine Werbungskosten dar, da diese bereits mit der sogenannten Entfernungspauschale abgegolten sind, sagt das Finanzamt.
Kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Vignette zur Verfügung stellen, ohne dass dieser dafür Steuern zahlen muss?
Grundsätzlich ist dies kein Lohnzufluss, weshalb hierfür auch vom Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten werden muss, schreibt das Finanzamt.